Umfassender Sanierungs-Leitfaden für die Schweiz

Die Durchführung von Bautrocknungs-, Schimmelbekämpfungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen unterliegt in die Schweiz strengen behördlichen Richtlinien und Normen. Mängel bei der Ausführung können zu massiven Bauschäden, gesundheitlichen Langzeitrisiken und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Rechtliche Besonderheiten in der Schweiz (Suva & KGV)

In der Schweiz gilt für Gebäude vor dem Baujahr 1990 eine strenge Asbest-Ermittlungspflicht bei baulichen Eingriffen (VVEA / Suva Richtlinie 6503). Asbestsanierungen dürfen nur von durch das FAGES (Forum Asbest Schweiz) anerkannten Fachbetrieben vorgenommen werden.

Kantonale Gebäudeversicherungen (KGV):

In 19 von 26 Schweizer Kantonen besteht ein gesetzliches Monopol der kantonalen Gebäudeversicherungen (z.B. GVZ Zürich, Basellandschaftliche Gebäudeversicherung). Elementarschäden (Hochwasser, Sturm) sind dort obligatorisch und lückenlos versichert. Leitungswasserschäden werden über private Versicherungsgesellschaften reguliert.

Schadensregulierung: Welche Versicherung zahlt welche Kosten?

Die lückenlose Dokumentation entscheidet über die reibungslose Kostenübernahme durch die zuständige Versicherungsgesellschaft:

Versicherungsart Deckungsumfang Voraussetzung
Wohngebäudeversicherung Feste Gebäudesubstanz, Wände, Estrich, verlegte Rohre, Parkett Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser
Hausratversicherung Bewegliches Inventar, Teppiche, Möbel, Elektrogeräte Schadenseintritt in der versicherten Wohnung
Haftpflichtversicherung Schäden am Eigentum Dritter (z.B. Nachbarwohnung) Fahrlässige Verursachung durch Nachbarn oder Handwerker